I/BInformatik in der Bildung
I/El'Informatique dans l'Éducation
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Ausbildung zur Informatiklehrperson an Maturitätsschulen

Rechtliche Bestimmungen auf Ebene MAR

Art. 7, Abs. 1: Im Maturitätslehrgang ist der Unterricht von Lehrkräften zu erteilen, die das Diplom für das Höhere Lehramt erworben oder eine andere fachliche und pädagogische Ausbildung mit gleichem Niveau abgeschlossen haben. In den wissenschaftlichen Fächern ist zudem ein akademischer Abschluss erforderlich.

Erstausbildung

Voraussetzung: Abgeschlossenes Fachstudium (Master (MSc) an Universität oder ETH) Der Schritt nach dem Fach-MSc ist die Zusatzausbildung, welche zum „Lehrdiplom Maturitätsschulen“ führt. Wer das Lehrdiplom im Fach Informatik erlangen möchte, hat dazu an folgenden Institutionen die Möglichkeit:

Zusatzausbildung für Lehrpersonen mit "Lehrdiplom Maturitätsschulen" resp. "Höherem Lehramt"

Um den Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen zu beheben, gibt es während der Einführungszeit der Informatik als Ergänzungsfach verschiedene Angebote zur Zusatzqualifikation von Lehrpersonen. Voraussetzung: Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung Angebote

Für Lehrpersonen im Kanton GR führt die ETH einen speziellen Kurs zur Befähigung spezielle Themen im Rahmen eines Ergänzungsfachs unterrichten zu können.

Unterstützungsangebot für Zusatzausbildung

Die Hasler Stiftung unterstützt Schulen bei der Durchführung des Ergängzungsfachs Informatik bei Vorliegen eines Konzepts in gewissen Fällen finanziell. Unterlagen sind unter http://www.ef-informatik.ch/Main/WeiterBildung#FitProjekt abgelegt

Literatur

  • Werner Hartmann, Michael Näf & Raimond Reichert. Informatikunterricht planen und durchführen. Reihe: eXamen.press, Springer Verlag, 2006. ISBN: 978-3-540-34484-1. mehr ...
 
informatik/ausbildung.txt · Zuletzt geändert: 2011/05/30 23:02 (Externe Bearbeitung)